Anzeige
13.06.2012
Von: Notger Slenczka

Wer sind wir?


Durch das Transplantationsgesetz werden wir mitten im Leben mit dem Tod konfrontiert. Foto: prenz66/photocase.com

 

Die rechtliche Regelung der Entnahme von Spenderorganen wird derzeit wieder diskutiert. Die intensivmedizinischen Möglichkeiten haben dazu geführt, dass der Hirntod – der irreversible Ausfall des Gehirns und seiner Funktionen – und der Zusammenbruch der Herztätigkeit und des Kreislaufs zeitlich auseinandertreten können. Die zeitliche Lücke zwischen Hirntod und Herztod eröffnet die Möglichkeit, unbeschädigte Organe zu entnehmen und an geeignete Empfänger weiterzugeben.

Konfrontation mit dem Tod

Die Zahl der oft verzweifelt wartenden Empfänger, darunter viele Kinder, übersteigt bei Weitem die Zahl derjenigen, die sich zu Lebzeiten bereit finden, in einem solchen Fall ihre Organe zur Verfügung zu stellen. Denn geltendes Recht in Deutschland ist eine „Zustimmungsregelung“: eine Organentnahme ist nur zulässig, wenn der Spender dies zu Lebzeiten ausdrücklich verfügt hat. Diese Zustimmung kann schriftlich vorliegen, kann aber auch von den nächsten Angehörigen bezeugt werden. Daher heißt die Regelung „erweiterte Zustimmungsregelung“. Seit Mai dieses Jahres wurde diese Regelung verändert: Beginnend mit dem 16. Lebensjahr wird jedem Krankenversicherten in regelmäßigen Abständen die Aufforderung zugeschickt, sich zu entscheiden, ob er als Spender zur Verfügung stehen will. Unverändert wird nur derjenige, der zustimmt, im Fall eines Falles als Organspender herangezogen.
Aber die äußerste Möglichkeit des menschlichen Lebens, sein Tod, rückt ganz in die Nähe. Wir werden regelmäßig mit ihm konfrontiert  und gezwungen, über ihn hinaus zu denken. Gewöhnlich verdrängen wir den Tod – und werden darin durch den antiken Philosophen Epikur bestärkt: Warum fürchten wir uns eigentlich vor dem Tod?, fragt er und gibt zu bedenken: „Das schrecklichste Übel, der Tod, geht uns eigentlich nichts an. Denn solange wir sind, ist der Tod nicht da, und wenn der Tod da ist, sind wir nicht mehr.“ Allerdings zeigt spätestens die Diskussion um das Transplantationsgesetz: Auch wenn es richtig ist, dass wir nicht mehr sein werden, wenn der Tod eingetreten ist, geht uns dennoch der Tod an. Denn jetzt, wo wir noch leben, werden wir aufgefordert, uns Gedanken darüber zu machen, was dann, nach dem Tod, mit uns sein wird. Es ist eben nicht wahr, dass der Tod nicht da ist, solange wir sind. Vielmehr ist uns der Tod und die Frage, was sein wird, wenn wir nicht mehr sind, gegenwärtig– übrigens auch ohne die regelmäßige Erinnerung an die Möglichkeit einer Organentnahme. Fast könnte man sagen: Solange wir sind, ist der Tod da als Gegenstand unserer Sorge.

Dem Tod ausgeliefert

Der Tod hat in der Tat eine schreckliche Macht. Aus fühlenden, denkenden, handelnden, sich bewegenden und behauptenden Wesen macht er uns zu kalten und starren Dingen. Ein Leichnam ist nicht zu unterscheiden vom Kadaver von Tieren, kalt wie ein Stein, starr wie ein Stück Holz im Unterschied zur Wärme und Beweglichkeit eines   lebenden Körpers. Der Tod macht uns verfügbar wie die Dinge. Wir sind ausgeliefert – nicht nur dem Verwesungsprozess, sondern dem Gutdünken der Menschen, die uns überleben. Bislang haben sie mit uns gerechnet, haben unsere Eigenständigkeit respektiert auch dann, wenn sie uns für ihre Zwecke eingesetzt haben. Und bislang konnten wir uns notfalls wehren – verbal oder durch aktiven und passiven Widerstand. Erst der Tod macht uns zu puren Dingen in der Verfügungsgewalt von anderen. Der Tod ist auch darum schrecklich, weil es gar nicht wahr ist, dass wir nicht mehr sind, wenn er da ist. Noch vor jeder Frage nach einem wie auch immer gearteten Leben nach dem Tod gilt: Der Tod ist nicht einfach das Nichtsein. Es bleibt der Leib. Wir – als ein Ding, über das nun andere verfügen. Der Tod ist der Verlust der Selbstbestimmung. Ein Teil des Schreckens des Todes ist dies Übergehen in die Verfügung von anderen. Andere erinnern sich meiner und schreiben meine Lebensgeschichte. Andere verfügen über meinen Körper.

Zur Auferstehung unversehrt?

Wie ein Stein, wie ein Tierkadaver ist der Tote – aber nie würden wir einen toten Menschen als „Kadaver“ bezeichnen. Wir sind schockiert, wenn wir Tote sehen, die nach dem Ableben obduziert oder gar misshandelt wurden. Wir umgeben den toten Körper mit Ehrfurcht.  Die Störung der Totenruhe ist eine Straftat. Der Umgang mit Verstorbenen ist ein uralter Generationenvertrag. Er ist mit Riten und Tabus umgeben. Diese Riten haben auch den Sinn, uns dessen zu vergewissern, dass wir nach unserem Tod würdevoll behandelt werden: Auch unser Leichnam wird nicht einfach achtlos weggeworfen wie ein Kadaver oder verwendet wie ein Gegenstand. Mit der Neufassung des Transplantationsgesetzes ändert sich daran nichts. Niemand verfügt gegen unseren Willen über uns. Aber es tritt mit neuer Dringlichkeit die Frage an uns heran, ob wir selbst es zulassen, dass unsere Organe für Menschen eingesetzt werden, die auf Spenderorgane warten, falls es dazu kommen sollte, dass wir bei stabilem Kreislauf hirntot sind. Viele Fragen sind mit dieser einen Frage verbunden: Die Frage beispielsweise, ob der endgültige Ausfall des Hirns wirklich das zentrale Kriterium für den Tod ist – oder ob man warten muss, bis alle zentralen Lebensfunktionen, also auch der Kreislauf, an ein Ende gekommen sind. Einen christlichen Vorbehalt gibt es hier nicht. Im Falle des Hirntodes verhindern nur die intensivmedizinischen Apparaturen, dass in kürzester Zeit auch der Herztod eintritt. Auch wenn man es beim Hirntod mit einem Schritt im Sterbeprozess zu tun hätte: Es ist der entscheidende Schritt, hinter den es kein Zurück mehr gibt. Bereits in der Alten Kirche, aber auch in der Gegenwart wird zuweilen die Frage gestellt, ob nicht der Körper, weil die Christen an dessen Auferweckung glauben, darum auch unversehrt ins Grab gelegt werden muss. Einmal ganz abgesehen von der Frage, ob angesichts vom 1. Korintherbrief 15,35–44 die „Auferstehung des Leibes“ wirklich die Wiederherstellung desselben physischen Körpers meint: Im Laufe unseres Lebens werden alle Körperzellen mehrfach ausgewechselt. Sie sterben ab, und neue wachsen nach. Physisch ist unser Körper am Lebensende nicht mehr derselbe wie zu Beginn – und doch kommt kein Mensch auf die Idee, dies für ein Hindernis für die „Auferstehung dieses unseres Leibes“ zu halten. Auch nach einer Amputation, nach einer Blinddarmoperation oder nach einer Zahnentfernung kommt niemand auf die Idee, dass der Betroffene „nach der Auferstehung'“ nicht komplett sein könnte. Nein: Die Auferstehung des Leibes ist kein Argument gegen die Organspende.

Im Leben stellen wir uns zur Verfügung

Ein Teil des Schreckens des Todes liegt darin, dass wir zum Gegenstand werden und damit grundsätzlich für andere verfügbar. Allerdings ist das nicht erst mit dem Tod so. Unser Leben besteht darin, dass über uns verfügt wird. Vielfach ordnen wir uns selbst einem gemeinsamen Zweck oder dem Leben anderer Menschen unter. Beim Fußballspielen sowieso. In unseren beruflichen Zusammenhängen. Aber natürlich auch in Familien, Freundschaften, unter Liebenden. Dann wird nicht über uns verfügt, sondern wir stellen uns zur Verfügung. Unser Leben ist dann ausgerichtet: auf ein Lebensziel, ein Projekt, einen anderen Menschen. Dann geben wir uns nicht etwa auf, sondern  finden  gerade in diesem anderen zu uns selbst. Nie verfügen nur wir selbst über uns selbst. Im Tod vertrauen wir uns – zunächst einmal – der Nachwelt an in der Hoffnung, dass sie mit unserem Leib würdevoll und im Respekt vor dem, wer und was wir jetzt sind, umgeht. Und das ist die eigentliche Frage, die uns gestellt wird, wenn wir in Zukunft regelmäßig aufgefordert werden, über die Möglichkeit einer Organspende nachzudenken: Wer sind wir? Und wie wollen wir nach unserem Tod behandelt werden? Jeder kann das nur für sich beantworten – ich tue das so: Ich bin Christ. Als Christ gehöre ich zu Jesus Christus, zu dem Herrn aller Wirklichkeit. Mein Geschick nach dem Tod ist nur vordergründig in der Verfügung anderer Menschen. „Ich befehle mich, meinen Leib und meine Seele und alles in deine Hände“, spricht Luther im Morgensegen vor. Das heißt: Jetzt schon ist mein Leben getragen von Jesus Christus, der ein dienstbarer Knecht aller wurde und allen zur Verfügung stand. Wie er, so bin auch ich und ist jeder Christ „ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan“. Kein Christ sollte sich gegen Gefühl und Gewissen selbst nötigen oder gar genötigt werden, als Spender zur Verfügung zu stehen. Es gibt auch hier keinen (un)heiligen Zwang. Ich selbst aber sage mir in aller Freiheit, dass ich gerade als Herr „ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan“ bin (Luther, „Von der Freiheit eines Christenmenschen“). Daher stelle ich mich zur Verfügung und habe schon seit langem einen Organspendeausweis.


Notger Slenczka ist Professor für Systematische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Aktuelle Ausgabe  |  Podcast  |  Glaubenskurs  |  Wochenspruch  |  Predigt  |  Bischofskolumne  
Redaktion  |  Leserservice  |  Anzeigenservice  |  ePaper  |  Leserreisen  
Home  |  Downloads  |  Impressum  |  24/2013